Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von All About Cards – S&K Solutions GmbH

1. Allgemeines

2. Vertragsschluss und Schriftform

3. Preise, weitere Kosten

4. Zahlungsbedingungen

5. Stornierung und Folgekosten

6. Lieferung und Leistung

7. Gefahrübergang

8. Eigentumsvorbehalt

9. Gewährleistung für Ware

10. Gewährleistung für Leistung

11. Eigentum und Urheberrecht

12. Haftungsbeschränkungen

13. Haftungsbeschränkung auf beigestellte Ware

14. Schlussbestimmungen

 

1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts¬beziehungen zwischen All About Cards - S&K Solutions GmbH (All About Cards) und dem Vertragspartner über Lieferung von Produkten (Ware) und Erbringung von Werkleistungen (Leistungen).
1.2. Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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2. Vertragsschluss und Schriftform
2.1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß besonderer schriftlicher Vereinbarung bzw. der Ware beiliegenden Beschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von All About Cards ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.2. Die Angebote von All About Cards sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3. Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellte Leistung in Auftrag geben zu wollen. All About Cards ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei All About Cards anzunehmen.
2.4. Bestätigung und Annahmeerklärung durch All About Cards erfolgen schriftlich oder fernschriftlich (Fax, Email) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen. Die zu erbringende Leistung wird im Bestätigungsschreiben im Einzelnen bezeichnet. Die Annahmeerklärung seitens All About Cards kann auch durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringen der Leistung an den Vertragspartner erfolgen.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von All About Cards. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von All About Cards zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von All About Cards. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware bzw. der Leistung unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

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3. Preise, weitere Kosten
3.1. Die Preise werden in EURO angegeben und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. All About Cards hält sich an den angebotenen Kaufpreis für 30 Tage gebunden, soweit nicht Anderes bestimmt ist. Maßgeblich ist diesbezüglich die Bestätigung bzw. das Datum der Bestätigung.
3.3. Die Preise verstehen sich ab Werk und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Installationskosten.

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4. Zahlungsbedingungen
4.1. Bei nicht aussagefähiger, nicht ausreichender oder negativer Auskunft (Beurteilung durch All About Cards): Vorauskasse. Ansonsten und sofern nichts anderes vereinbart 10 Tage netto ohne Abzüge ab Rechnungsdatum. Bei Bestellungen aus dem Ausland und/oder Lieferung ins Ausland: Vorkasse.
4.2. All About Cards kann vereinbarte Zahlungsziele mit Stundung widerrufen, wenn ihr Umstände bekannt werden, die die Durchsetzung der Forderungen gefährden können. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. All About Cards behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsarten abzulehnen.
4.3. All About Cards behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
4.4. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

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5. Stornierung und Folgekosten
5.1. Eine Stornierung des Vertragspartners ist zwingend mit Folgekosten verbunden. Die Stornierung eines Auftrags bedarf der Schriftform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Bei Stornierung eines Auftrages werden dem Käufer die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
5.2. Bei Stornierung einer kundenspezifischen Produktion (z.B. Kartenproduktion) handelt es sich um entstehende Kosten der Produktionsvorbereitung, Produktionsplanung und der Produktionsfreigabe. Nach schriftlicher Produktions- und Druckfreigabe durch den Vertragspartner ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag bei einer angedachten Stornierung in Gänze zu bezahlen, da sich die Produktion sodann nicht mehr stoppen lässt.
5.2. Bei der Stornierung eines Kaufes von Handelswaren sind der anteilige Gewinnausfall und die Kosten der Rückabwicklung zum Lieferanten/Hersteller zu tragen; falls die Waren so speziell sind, dass die Rückabwicklung zum Hersteller nicht möglich ist, sind 100% des Rechnungsbetrages durch den Käufer zu tragen. Der Vertragspartner erhält von All About Cards eine Rechnung über die Stornokosten, die innerhalb von 10 Tagen ab Zugang selbiger auszugleichen ist.

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6. Lieferung und Leistung
6.1. Eine Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen bzw. Leistungsterminen und Leistungsfristen kommt nur mit der ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Termins durch All About Cards zustande. In einer solchen Vereinbarung liegt nicht die Bestimmung eines Fixgeschäftes.
6.2. Wählt der Vertragspartner aufgrund des Verzuges von All About Cards das Rücktrittsrecht, steht ihm daneben kein Schadensersatz zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3. All About Cards ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist.

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7. Gefahrübergang
7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
7.2. Kosten und Risiko für eingesandte Teile, sei es zur Bearbeitung oder als Muster, trägt der Vertragspartner. Eine Versicherung dieser Gegenstände ist Angelegenheit des Vertragspartners und von diesem auf eigene Kosten zu beschaffen.

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8. Eigentumsvorbehalt
8.1. All About Cards behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor.
8.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
8.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, All About Cards einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Vertragspartner All About Cards unverzüglich anzuzeigen.
8.4. All About Cards ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
8.5. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Vertragspartner tritt All About Cards bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. All About Cards nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. All About Cards behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag von All About Cards als Lieferant bzw. Hersteller. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum von All About Cards stehenden Gegenständen, so erwirbt All About Cards an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von All About Cards gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von All About Cards unentgeltlich.

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9. Gewährleistung für Ware
9.1. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren gegenüber dem Vertragspartner beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Vertragspartner den Mangel All About Cards nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Ziffer 9.3) Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Für freiwillig von All About Cards eingeräumte Garantien und den Support gelten die diesbezüglichen Leistungskataloge, die sich im Internet unter www.allaboutcards.biz, in den Prospekten und Angeboten von All About Cards finden, wenn sie vereinbart worden sind. Der Anspruch auf Gewährleistung, Garantie und Support erlischt, sofern nicht ausschließlich Original-Verbrauchsmaterial von All About Cards verwendet wird. Die Gewährleistung und Garantie erlischt auch bei nach Gefahrübergang verursachten Schäden.
9.2. Für Mängel der Ware leistet All About Cards zunächst nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nacherfüllung gilt insbesondere solange nicht als fehlgeschlagen, als der Vertragspartner All About Cards nicht jeweils eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nicht zu. All About Cards behält sich das Recht vor, gerügte Mängel durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter vor Ort beim Kunden zu überprüfen.
9.4. Der Vertragspartner muss offensichtliche Mängel (inklusive Reklamationen bezüglich falscher oder unvollständiger Lieferungen) innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Empfang der Ware schriftlich anzeigen; darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet, nicht offenkundige Mängel binnen zwei Wochen nach Entdeckung All About Cards schriftlich zu melden. Anderenfalls ist in beiden Fällen die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Rahmen der Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels durchführbar und etwaig der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist.
9.5. Wählt der Vertragspartner wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung wegen eines von All About Cards zu vertretenden Mangels Schadensersatz und verbleibt die Ware beim Vertragspartner, so beschränkt sich der Schadensersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Waren, wenn nicht All About Cards Arglist vorwerfbar ist.
9.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von All About Cards als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritten stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bei geringfügigen Abweichungen der Ware steht dem Vertragspartner insbesondere auch kein Minderungsrecht zu.
9.7. Bei kundenspezifischen Produktionen (z.B. Druckaufträgen für Plastikarten) gelten Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Auflage nicht als erhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 S. BGB. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben bei Druckerzeugnissen sowie die Beschaffenheit der Laminierung haftet All About Cards im Übrigen nach dem Stand der Technik. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber dem Farbmuster oder der druckreifen Vorlage berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck und den Vergleich zwischen zwei Produktionen.
9.8. Stanzschwankungen, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen der gedruckten Motive zu den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung.
9.9. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Vertragspartner oder durch den von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens All About Cards.
9.10. Im Fall der Nacherfüllung muss der Vertragspartner den Rücktransport der Ware zu All About Cards in der Original-Verpackung vornehmen; Transportkosten trägt der Vertragspartner. Die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware beim Rücktransport in Folge nicht ordnungsgemäßer Verpackung geht in vollem Umfang zu Lasten des Vertragspartners. Der Rücktransport zum Vertragspartner erfolgt während der Garantiezeit zu Lasten des Lieferanten, nach der Garantiezeit zu Lasten des Vertragspartners.
9.11. Korrekturabzüge hat der Vertragspartner auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und für druckreif erklärt zurückzugeben bzw. zurückzusenden. All About Cards haftet nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler. Satzfehler werden kostenlos berichtigt. In Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
9.12. Erhält der Vertragspartner eine mangelhafte Montageanweisung, ist All About Cards lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanweisung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanweisung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9.13. Hat der Vertragspartner All About Cards wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel All About Cards nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Vertragspartner, sofern er die Inanspruchnahme von All About Cards grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, den All About Cards daraus entstandenen Schaden ersetzen.
9.14. Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die auf fehlerhafte Installation, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, unsachgemäßen Eingriff oder Veränderung des Produktes durch den Vertragspartner oder einen nicht durch All About Cards autorisierten Dritten zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn technische Originalkennzeichen, Siegel, Serien-Nummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, Bedienungsfehler und unsachgemäße Verwendung, äußere Einflüsse (Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art) sowie falsche oder fehlerhafte Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.
9.15. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.
9.16. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn nicht All About Cards Arglist vorwerfbar ist.
9.17. Garantien im Rechtssinne werden nicht gewährt. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

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10. Gewährleistung für Leistung
10.1. Für Mängel der Leistung erbringt All About Cards zunächst nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
10.2. Sofern All About Cards die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Vertragspartner unzumutbar ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Ziffer 12) statt der Leistung verlangen. Die Nacherfüllung gilt in der Regel erst mit dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nicht zu.
10.3. Sofern All About Cards die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Vertragspartner nicht zum Rücktritt berechtigt.
10.4. Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn All About Cards grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von All About Cards zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners. Eine Haftung von All About Cards nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
10.5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
10.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch All About Cards nicht.

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11. Eigentum und Urheberrecht
11.1. Die von All About Cards zur Herstellung der Ware eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von All About Cards und werden nicht ausgeliefert.
11.2. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Rechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner stellt All About Cards von solchen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

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12. Haftungsbeschränkungen
12.1. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet All About Cards nicht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen im übrigen beschränkt sich die Haftung von All About Cards auf den nach Art und Wert der Ware bzw. der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren und verhältnismäßigen Durchschnittschaden, Gleiches gilt bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von All About Cards.
12.2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht etwaige Ansprüche aus Produkthaftung. Weiterhin gelten diese Beschränkungen nicht bei All About Cards zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.

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13. Haftungsbeschränkung auf beigestellte Ware
13.1. Vom Vertragspartner beigestelltes Material, gleich welcher Art ist All About Cards frei Haus zu liefern. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sofern nichts anderes vereinbart 5% mehr als die zu verarbeitende Menge zu liefern, um normale Makulatur abzudecken.

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14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. All About Cards behält es sich vor, das am Sitz des Vertragspartners anzuwendende Recht zu wählen.
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Passau und Erfüllungsort ist Passau. All About Cards behält sich das Recht vor, den Sitz des Vertragspartners als Gerichtsstand zu wählen.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird unbeschadet der Regelung des § 306 Abs. 2 BGB durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

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